Teilnahmebedingungen

1. Zeiten und Fristen

Der TonFlimmern Contest ist aufgeteilt in den Einreichungszeitraum und den Votingzeitraum.

Der Einreichungszeitraum beginnt am 03.05.2013 und endet am 30.09.2013 um 23.59 Uhr. Videos, die außerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Der Votingzeitraum beginnt am 01.10.2013 um 0.00 Uhr und endet am 31.10.2013 um 23.59 Uhr. Die zehn am meisten gevoteten Videos kommen automatisch ins Finale. Wir behalten uns vor, den Kreis der Finalisten gegebenenfalls zu erweitern.

Ab dem Votingzeitraum gilt es, Eure Fans und jene, die es werden sollen, zu aktivieren. Dazu mehr unter dem Punkt 4. Bereitstellung.


2. Inhalt – Was wir sehen wollen und was wir auf keinen Fall sehen wollen

(1) Mit der Teilnahme verpflichtet Ihr Euch ausschließlich eigenes Bild- und Tonmaterial einzureichen – Eure eigenen Songs, euer eigenes Video. Die Urheberrechte Dritter dürfen auf keinen Fall verletzt werden. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.


(2) Es ist fast überflüssig, es zu schreiben. Da es aber unter den vielen klaren Köpfen auch immer wieder Unverbesserliche gibt, hier die Dinge, die wir in jedem Fall nicht zum Wettbewerb zulassen werden:

  • verhetzende, rassistische Inhalte in Wort und Bild
  • verletzende sexistische Inhalte (die Einschätzung behalten wir uns vor) in Wort und Bild
  • gewaltverherrlichende Texte und Bilder

Wir wissen, dass es hier Grauzonen gibt und wir wissen auch, dass ein gewisses Maß immer auch der künstlerischen Freiheit belassen werden sollte. Nicht alles ist Friede, Freude. Und das sollt Ihr auch zeigen können. Deshalb bauen wir auch auf Eure Einschätzung, was zumutbar ist und was nicht. Im Zweifel behalten wir uns aber vor, ein Video nicht für den Wettbewerb zuzulassen.


3. Technische Voraussetzungen

(1) AUFLÖSUNG

Euer Video sollte mindestens in 720p (1.280 x 720 Pixel), besser in Full HD 1.080p (1.920 x 1.080 Pixel) produziert sein. Damit dies noch mal klar wird: ein IPhone 4s kann bereits Full HD. Theoretisch könnt Ihr also auch mit dem Smartphone produzieren.

Wir benötigen diese Auflösung, wenn das Video am Ende – im besten Fall – im Wettbewerb im Kino laufen soll.

Grundsätzlich zu beachten ist:


(2) DIGITALES FILMFORMAT

Dreht euer Video bitte in einem gängigen Videoformat wie mp4, mov oder mpeg. Lasst sie nativ d.h. bitte verwendet keine Codecs wie z.B. DivX, da dies die spätere Entwicklung in das Kinoformat erschwert


(3) FPS

Achtet auf die FPS (frames per secondes /deutsch: Bilder pro Sekunde).
In digitalen Kameraformat sind 25 Bilder pro Sekunde standard. Im Kino hingegen sind es 24 Bilder pro Sekunde d.h. es ist nicht zwingend notwendig in 24 fps zu drehen. Falls ihr jedoch ins Finale kommen solltet, wird euer Material im Kinoformat umgerechnet d.h. ihr werdet um ca. 4% langsamer abgespielt.

Das ist nur zu eurer Information. Selbstverständlich werden alle VIMEO Einreichungen, aus technischer Sicht, entgegengenommen.


(4) AUFNAHMEFORMAT

Dreht unbedintg im europäischen PAL Format (Phase Alternating Line).
Benutzt kein SECAM, oder NTSC!


4. Bereitstellung und Wettbewerb

(1) Das fertige Video muss nun auf die Videoplattform Vimeo in einem eigenen Account hochgeladen werden. Diese Plattform ist mit unserer Website (www.tonflimmern-festival.de) vernetzt. Der Account ist für Euch kostenlos, muss aber durch Euch eingerichtet werden. Ist alles ganz einfach. Wie es geht, erfahrt ihr hier: http://vimeo.com/help/basics.

Wenn Ihr Euer Video hochgeladen habt, füllt bitte auch den zugehörigen Steckbrief aus. Auch für die Beschreibung gelten die Bedingungen aus Punkt 2. dieser Teilnahmebedingungen.

Wenn das alles erledigt ist, schickt uns bitte eine Mail an: info@tonflimmern-festival.de mit Eurer offiziellen Bewerbung. Wir verlinken Euer Video mit unserer Vimeoplattform und dann wird es offizieller Bestandteil des Wettbewerbs.


(2) Das Voting wird mit Hilfe einer speziellen Software über unsere TonFlimmern Facebook-Präsenz organisiert.

Auf der Tonflimmern-Facebook Seite wird euer abspielfähiges Video zusammen mit allen anderen Einreichungen gezeigt. Ein Facebookmitglied kann jeweils eine Einreichung einmal "voten".

Die 10 meist gevoteten Einreichungen qualifizieren sich automatisch für das Finale. Der Votingzeiraum beginnt am 01.10.2013 und endet am 31.10. 2013 um 23:59 Uhr.


5. Das Festival

Das eigentliche Festival findet im Spätherbst 2013 im Lindentheater in Geisenheim statt. Die besten zehn Videos aus dem Publikumsvoting (s. Punkt 1.) werden dort der Presse, geladenen Gästen und natürlich Euch präsentiert.

Eine unabhängige Jury wird aus den Finalisten die besten drei Videos bestimmen. Diese Videos und deren Macher werden am selben Abend gekürt.


6. Rechte am Video und der Verwertung seitens des Besser als nix! e.V.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumt Ihr dem Besser als nix! e.V. – Verein für junge Kultur im Rheingau die folgenden Rechte ein:

  • Einbindung und Präsentation des teilnehmenden Videos in unsere Vimeoplattform
  • Einbindung und Präsentation auf den Webseiten www.tonflimmern-festival.de, www.besser-als-nix-festival.de, TonFlimmern Facebook-Seite
  • Präsentation des Videos im Rahmen des TonFlimmern Festivals im Spätherbst 2013 in Geisenheim
  • Präsentation des Videos im Rahmen des Besser als nix! Festivals 2014 in Geisenheim
  • Einbindung in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Besser als nix! e.V.
  • Verwendung des Festivalbeitrags innerhalb einer Festivalrolle

7. Teilnehmer und Teilnahmeberechtigung

(1) Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme an TonFlimmern akzeptiert Ihr diese Teilnahmebedingungen.


(2) Teilnahmeberechtigt sind Personen und Gruppen mit Wohnsitz in Deutschland.


(3) Vereinsmitglieder und andere an der Konzeption und Umsetzung von TonFlimmern beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


(4) Teilnehmer bei TonFlimmern sind die in der Bewerbung angegebenen Künstler/innen und Bands.


(5) Es ist pro „Teilnehmer“ nur eine Teilnahme, sprich die Einreichung eines Videos möglich. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines Teilnehmers hat den Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge.


(6) Es werden nur die im Wettbewerb näher beschriebenen Preise vergeben. Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern Der Wettbewerb endet am 30.09.2013.


(7) Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.


8. Abschließende Feststellungen

(1) Der Verein Besser-Als-Nix! e.V behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen unangekündigt zu ändern.


(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.